Das neue Postgesetz schreibt die Kennzeichnung von Sendungen mit erhöhtem (über 10 kg) oder hohem Gewicht (über 20 kg) vor. Um diese Vorgabe zu erfüllen, gibt es bei der Paketscheinerstellung ein verpflichtendes Gewichtsangabefeld.
Kunden, die mit dem Hermes PrivatPaketService verschicken, müssen dabei die Gewichtskategorie ihrer Sendung angeben: entweder „weniger als 10 kg“, „über 10 kg bis 20 kg“ oder „über 20 kg“. Es ist also nur die Auswahl einer Gewichtskategorie erforderlich, nicht die Angabe des genauen Gewichts.
Die neue Kennzeichnungspflicht für schwere Päckchen und Pakete soll die Sicherheit des Zustellpersonals und anderer Beteiligter in der Logistikkette erhöhen.
Alle Pakete, sowohl von geschäftlichen Auftraggebern als auch von Privatkunden, unterliegen der Kennzeichnungspflicht.
Ein Piktogramm unterscheidet zwischen Sendungen über 10 kg und Sendungen über 20 kg und ist direkt auf dem ausgedruckten Paketschein abgebildet.
Beim mobilen Paketschein enthält der QR-Code die durch den Kunden gewählte Gewichtskategorie. Das PaketShop Personal druckt den Paketschein inklusive Gewichtspiktogramm für dich aus.
Bei einem im PaketShop handschriftlich ausgefüllten Paketschein muss der Versender das Gewicht der Sendung durch Ankreuzen der zutreffenden Gewichtskategorie angeben: „weniger als 10 kg“, „über 10 kg bis 20 kg“ oder „über 20 kg“.
Nein, Retouren sind von der Gewichtskennzeichnung ausgenommen.
Nein, internationale Sendungen mit einer Zustelladresse außerhalb Deutschlands unterliegen keiner Kennzeichnungspflicht.
Nein, mit der Gewichtskennzeichnung geht keine Preisanpassung für schwere Sendungen einher. Die Preise bleiben unverändert und unabhängig vom jeweiligen Gewicht einer Sendung.
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