ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)

der Hermes Germany GmbH
Essener Straße 89, 22419 Hamburg

für den Versand von Hermes Päckchen, Paketen und Reisegepäck im Rahmen des Hermes PrivatPaketService

1. Geltungsbereich

1.1

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden AGB) regeln die vertragliche Rechtsbeziehung zwischen der Hermes Germany GmbH (im Folgenden Hermes) und ihren Kunden (im Folgenden Auftraggeber) im Rahmen des Hermes PrivatPaketService. Sie gelten für die Abholung, die Beförderung und die Zustellung von Hermes Päckchen, Paketen sowie Reisegepäck (im Folgenden Sendung(en) genannt) gemäß der jeweils gültigen Preis- und Serviceübersicht. Entgegenstehenden AGB des Auftraggebers wird ausdrücklich widersprochen.

1.2

Ergänzend gelten die jeweils gültigen Regelungen zur Verpackung und Kennzeichnung von Sendungen.

1.3

Es gelten ergänzend die Vorschriften der §§ 407 ff. HGB, soweit in diesen AGB nichts Abweichendes geregelt ist. Bei grenzüberschreitenden Transporten gelten vorrangig die zwingenden Vorschriften der CMR (Übereinkommen über den Beförderungsvertrag im internationalen Straßengüterverkehr).

2. Leistungsbeschreibung

2.1

In Zusammenarbeit mit den angeschlossenen Systempartnern übernimmt Hermes

  • die Abholung, die Beförderung und die Zustellung von Hermes Päckchen, Paketen und Reisegepäck innerhalb der Bundesrepublik Deutschland sowie
  • die Beförderung und die Zustellung von Paketen aus der Bundesrepublik Deutschland in die europäischen Länder gemäß jeweils gültiger Preis- und Serviceübersicht.

2.2

Sendungen können an den Hermes PaketShops (im Folgenden PaketShops) zur Beförderung und Zustellung aufgegeben werden. An den PaketShops werden Sendungen (inklusive Reisegepäck) mit bis zu 25 kg Einzelgewicht zur Beförderung übernommen; Abweichungen gegebenenfalls laut jeweils gültiger Preis- und Serviceübersicht. Alternativ kann bei Paketen und Reisegepäck zur Beförderung innerhalb der Bundesrepublik Deutschland eine Abholung beauftragt werden. Die Abholung der Sendung(en) erfolgt ca. am nächsten oder übernächsten Werktag (montags bis samstags) bzw. an einem ausdrücklich vereinbarten Abholtag an der von dem Auftraggeber benannten Adresse. Bei privaten Adressen erfolgt die Übernahme an der Haustür, bei gewerblichen Adressen am Empfang. Es werden zwei Abholversuche durchgeführt. Pakete mit einer Zustelladresse außerhalb der Bundesrepublik Deutschland können ausschließlich in den PaketShops aufgegeben werden. Sendungen über 25 kg bis 31,5 kg Gewicht sowie die Produkte XL-Paket und XXL-Paket (sämtlich nur zur Beförderung innerhalb der Bundesrepublik Deutschland) werden ausschließlich beim Auftraggeber abgeholt; eine Aufgabe in den PaketShops ist nicht möglich. Die zulässigen Maße und Gewichte ergeben sich im Einzelnen aus der Preis- und Serviceübersicht.

2.3

Hermes führt keinen Terminverkehr durch. Die Einhaltung einer bestimmten Lieferfrist ist nicht geschuldet.

2.4

Die Zustellung erfolgt an den auf der Sendung angegebenen Adressaten durch persönliche Übergabe gegen Unterschrift des Empfängers. Der Absender ist damit einverstanden, dass die Übergabe auch an in den Räumen des Empfängers anwesende Mitglieder und Angestellte des Haushalts des Empfängers sowie an unmittelbare Nachbarn des Empfängers erfolgen darf, sofern den Umständen nach angenommen werden kann, dass diese zur Annahme der Sendung berechtigt sind („Nachbarschaftsabgabe“). Unmittelbare Nachbarn im vorgenannten Sinne sind alle Personen, die in demselben Gebäude wie der Empfänger oder einem nächstgele­genen Gebäude wohnhaft sind. Ferner ist Hermes berechtigt, die Sendung an einem vom Emp­fänger bezeichneten Ort abzulegen, sofern der Empfänger dies gegenüber Hermes vorab einmalig oder dauerhaft gestattet hat („WunschAblageort“). Wird eine Nachbarschaftsabgabe oder die Ablage am WunschAblageort durchgeführt, erhält der Empfänger (= Adressat) eine Benachrich­tigung in Textform oder in Form einer Benachrichtigungskarte mit einem qualifizierten Hinweis zu Zeitpunkt und Ort der Übergabe.

2.5

Hermes ist berechtigt, Reisegepäck dem unter der angegebenen Adresse (z. B. im Falle von Hotels, Pensionen, Kliniken etc.) erreichbaren Personal, das typischerweise zur Entgegennahme von Reisegepäck befugt ist, zu übergeben.

2.6

Kann die Sendung nicht in der beschriebenen Art und Weise zugestellt werden, werden bei nationaler Zustellung beim Adressaten maximal drei weitere, international zwischen einem und zwei weiteren Zustellversuchen durchgeführt; Abweichungen gegebenenfalls laut jeweils gültiger Preis- und Serviceübersicht. Danach gilt die Sendung als unzustellbar.

2.7

Ebenfalls als unzustellbar gelten Sendungen mit falscher Adresse, soweit sich die richtige Adresse nicht mit zumutbarem Aufwand feststellen lässt, und Sendungen, deren Annahme verweigert wird, sowie Sendungen, die nach Ablauf der jeweiligen Aufbewahrungszeit oder nach Aufforderung nicht am PaketShop oder einer Systempartner-Filiale durch den Empfänger abgeholt werden.

2.8

Unzustellbare Sendungen werden von Hermes an den Auftraggeber zurückbefördert. Verweigert der Auftraggeber die Rücknahme, ist Hermes berechtigt, über die Sendung auf dessen Kosten nach pflichtgemäßem Ermessen zu verfügen, u. a. diese auch zu veräußern oder zu vernichten. Kann der Auftraggeber nicht festgestellt werden, ist Hermes zur Ermittlung eines Absenders berechtigt, die Sendung zu öffnen. Wird durch die Öffnung ein Absender festgestellt, holt Hermes entweder die Weisung des Absenders ein oder befördert die Sendung, soweit es sich nicht um eine gefährliche Sendung handelt, auf Kosten des Absenders zurück. Bei Sendungen mit gefährlichem Inhalt ist Hermes berechtigt, die Sendung auf Kosten des Absenders zu vernichten oder zu veräußern. Kann kein Absender festgestellt werden, darf Hermes die Inhalte nach Maßgabe von § 419 Abs. 3 HGB auch vernichten oder veräußern. Etwaige Schadensersatzansprüche des Auftraggebers bleiben unberührt.

3. Vertragsverhältnis

3.1

Ein Auftrag zur Beförderung (Antrag des Auftraggebers auf Abschluss eines Beförderungsvertrages) erfolgt entsprechend Ziff. 2.2 durch Übergabe einer bedingungsgerechten Sendung.

3.2

Soweit Hermes dem Empfänger die Möglichkeit einräumt, über Ort und Zeit der Ablieferung zu bestimmen (z. B. durch Nutzung der Empfängerservices der Hermes WunschZustellung), geht das diesbezügliche Weisungs- und Verfügungsrecht über die Sendung abweichend von § 418 Abs. 2 HGB bereits mit Übergabe der Sendung auf den Empfänger über. Weisungen des Auftraggebers, die nach Übergabe der Sendung erteilt werden, muss Hermes dagegen nicht beachten. Die Regelungen in §§ 418 Abs.1 sowie Abs. 3 bis 5 HGB finden keine Anwendung. Im Falle einer grenzüberschreitenden Beförderung bleibt das Verfügungsrecht des Absenders gemäß Art. 12 CMR unberührt.

3.3

Soweit für die Empfängerservices der Hermes WunschZustellung zusätzliche Bedingungen gelten, sind diese vor jeder Beauftragung abrufbar und für den Empfänger obligatorisch.

3.4

Entsprechen Sendungen nicht den Bedingungen der Ziff. 4. dieser AGB oder den in der Preis- und Serviceübersicht genannten zulässigen Maßen und Gewichten oder den jeweils gültigen Regelungen zur Verpackung und Kennzeichnung, lehnt Hermes die Beförderung ab. Sofern eine solche Sendung trotzdem ins System von Hermes gelangt, ist Hermes berechtigt, die weitere Beförderung jederzeit einzustellen oder ein nachträgliches angemessenes Zusatzentgelt vom Adressaten zu erheben. Lehnt der Adressat die Entrichtung eines solchen Zusatzentgeltes ab oder besteht begründeter Anlass zu der Vermutung, dass es sich bei der übernommenen Sendung um eine nicht bedingungsgerechte Sendung entsprechend Ziff. 4 dieser AGB handelt, so ist Hermes berechtigt, die Sendung zurückzugeben oder zur Abholung durch den Auftraggeber bereitzuhalten. Im Falle einer solchen Rückgabe ist Hermes berechtigt, eine angemessene Vergütung in Höhe von mindestens einem Drittel des vereinbarten Entgeltes zusätzlich als Aufwandsentschädigung zu berechnen. Der Auftraggeber ist berechtigt, einen wesentlich geringeren Aufwand von Hermes nachzuweisen.

3.5

Hermes ist berechtigt, auch nach Übernahme der Sendung(en) vom Auftraggeber zur Feststellung, ob es sich um eine bedingungsgerechte Sendung handelt, Auskunft über den Inhalt der Sendung(en) zu verlangen. Verweigert der Auftraggeber die Auskunft oder ist die Auskunft nicht rechtzeitig einholbar, so ist Hermes berechtigt, diese Sendung auf ihren Inhalt zu untersuchen, wenn Grund zu der Annahme besteht, dass dies erforderlich ist, um Gefahren für Personen oder Sachen abzuwenden.

3.6

Eine Kündigung des Vertragsverhältnisses durch den Auftraggeber nach Übergabe der Sendung(en) an Hermes ist ausgeschlossen.

3.7

Der Zustellauftrag gilt mit der Übergabe an den Empfänger gemäß Ziff. 2.4 bzw. Ziff. 2.5 dieser AGB als durchgeführt.

4. Bedingungsgerechte Sendungen

4.1

Hermes befördert Sendungen, die der jeweils gültigen Preis- und Serviceübersicht sowie den jeweils gültigen Regelungen zur Verpackung und Kennzeichnung genügen und folgende Werte nicht übersteigen:

  • 50,00 € je Hermes Päckchen,
  • 500,00 € je Paket,
  • 1.000,00 € je Reisegepäckstück.

4.2

Nicht im Rahmen des Hermes PrivatPaketService angenommen werden:

4.2.1

Sendungen, deren Beförderung gegen gesetzliche oder behördliche Verbote verstößt oder deren Beförderung oder Lagerung nationalen oder internationalen Gefahrgutvorschriften unterliegt,

4.2.2

Sendungen, deren Beförderung mit besonderen Auflagen verbunden ist, insbesondere speziellen Aus-, Einfuhr- oder zollrechtlichen Bestimmungen eines Durchgangs- oder Bestimmungslandes unterliegt;

4.2.3

Sendungen mit unzureichender Verpackung, die insbesondere nicht den Regelungen zur Verpackung und Kennzeichnung genügen, sowie Sendungen mit flüssigem Inhalt, soweit diese nicht bruchsicher verpackt und gegen Auslaufen geschützt sind,

4.2.4

Kunstwerke, Antiquitäten, Briefmarken als Sammlerobjekte, übertragbare Handelspapiere, Wertpapiere, Edelmetalle, Edelsteine, Industriediamanten;

4.2.5

Geld und andere gültige Zahlungsmittel;

4.2.6

Sendungen, die aufgrund ihrer Aufmachung oder ihrer Verpackung nicht liegend oder nicht ohne gesonderte Transportsicherung sicher transportiert werden können (z. B. Hängekonfektionen);

4.2.7

Sendungen, die einer Sonderbehandlung bedürfen und daher besondere Vorkehrungen durch Hermes für den Transport erfordern würden; dies gilt insbesondere, für verderbliche oder anderweitig temperaturempfindliche Güter, deren Transport einen besonderen Schutz vor Wärme- oder Kälteeinwirkung erfordert, insbesondere Lebensmittel, Arzneimittel, Medizinprodukte oder Blumen, soweit diese die Einhaltung einer bestimmten Temperatur erfordern (während der Dauer des Transportes sind Temperaturen von -15° C bis +40° C möglich) und/oder einer bestimmten Beförderungszeit bedürfen;

4.2.8

Sendungen, die sterbliche Überreste von Menschen enthalten;

4.2.9

Sendungen, die lebende Tiere sowie Teile oder sterbliche Überreste von Tieren enthalten; von diesem Ausnahmetatbestand nicht umfasst sind verarbeitete Felle oder Leder sowie aus tierischen Produkten hergestellte Futtermittel, soweit diese keine lebenden Tiere enthalten;

4.2.10

Sendungen, die Schuss-, Hieb- oder Stoßwaffen oder ihnen gleichgestellte Gegenstände im Sinne des § 1 WaffG sowie Munition enthalten;

4.2.11

Sendungen, die aufgrund ihrer äußeren Beschaffenheit oder durch ihren Inhalt eine Gefährdung von Personen oder Beschädigung von materiellen Gütern sowie anderen Sendungen hervorrufen können;

4.2.12

Sendungen in die Bestimmungsländer Schweiz und Liechtenstein, die Tabak oder Alkohol enthalten;

4.2.13

Sendungen, bei denen die vom Auftraggeber bezeichnete Abholadresse oder die Zustelladresse ungeeignet oder nur unter unverhältnismäßigen Schwierigkeiten erreichbar ist (insbesondere auch Flughäfen oder Kreuzfahrtterminals) oder für deren Einlieferung oder Zustellung besondere Aufwendungen oder Sicherheitsmaßnahmen erforderlich sind;

4.2.14

Sendungen, deren Adressierung eine Postfachanschrift, eine Packstation oder eine Großkundenpostleitzahl ist. Angaben zur Gestaltung der Anschrift können den jeweils gültigen Regelungen zur Verpackung und Kennzeichnung von Sendungen entnommen werden.

4.2.15

Sendungen, die die Maximalmaße gemäß Preis- und Serviceübersicht überschreiten sowie ein Gewicht von 0,2 kg und Abmessungen von 15 x 10 x 1 cm unterschreiten.

5. Preise

5.1

Das zu entrichtende Entgelt ergibt sich aus der jeweils gültigen Preis- und Serviceübersicht.

5.2

Das zu entrichtende Entgelt, einschließlich etwaiger Zuschläge, ist vom Auftraggeber im Voraus, spätestens aber bei der Übergabe der Sendung(en) in bar zu zahlen.

5.3

Etwaig anfallende Zölle, Ein- und Ausfuhrabgaben vereinnahmt Hermes beim Empfänger. Sofern der Empfänger diese nicht entrichtet, gilt dies als Annahmeverweigerung der Sendung.

6. Haftung

6.1

Soweit in diesen AGB oder zwischen Hermes und dem Auftraggeber nichts anderes ausdrücklich geregelt ist, haftet Hermes bei nationalen Beförderungen nur nach Maßgabe der §§ 407 ff. HGB, insbesondere §§ 425 ff. HGB, bei grenzüberschreitenden Beförderungen nur nach Maßgabe der Art. 17 ff. CMR.

6.2

Hermes haftet dem Auftraggeber bei Verlust oder Beschädigung einer Sendung nur im Um­fang des unmittelbaren vertragstypischen Schadens bis zu den gesetzlichen Haftungsgrenzen. Die Haftungsbegrenzungen gelten nicht, wenn der Schaden auf eine Handlung oder Unterlassung zurückzuführen ist, die der Frachtführer oder eine in § 428 HGB genannte Person vorsätzlich oder leichtfertig und in dem Bewusstsein, dass ein Schaden mit Wahrscheinlichkeit eintreten werde, begangen hat. Hermes verzichtet bei Verlust oder Beschädigung bedingungsgerechter Sendungen auf die Einwendung der Haftungshöchstgrenze nach § 431 Absatz 1 HGB bzw. bei grenzüber­schreitender Beförderung nach Art. 23 CMR, soweit der nachgewiesene unmittelbare Schaden bei Hermes Päckchen unter 50,00 €, bei Paketen unter 500,00 € und bei Reisegepäck unter 1.000,00 € pro Stück liegt.

6.3

Hat der Auftraggeber Hermes eine nicht bedingungsgerechte Sendung (vgl. Ziff. 4) übergeben, ohne hierauf ausdrücklich und schriftlich hinzuweisen, und entsteht an der Sendung ein Scha­den, der nach den Umständen des Falles aus der fehlenden Zulässigkeit der Sendung entstehen konnte, so wird zugunsten von Hermes vermutet, dass der Schaden aus dieser Gefahr entstanden ist. Die besonderen Haftungsminderungs- bzw. Haftungsausschlussgründe nach §§ 425 Abs. 2, 426 und 427 HGB bzw. bei grenzüberschreitender Beförderung nach Art. 17 CMR bleiben hiervon unberührt.

6.4

Der Auftraggeber oder Empfänger hat einen äußerlich feststellbaren Schaden oder einen Verlust des Sendungsgutes spätestens bei der Ablieferung der Sendung, einen nicht äußerlich erkennbaren Schaden oder Verlust innerhalb von 7 Tagen nach Ablieferung, jeweils unter deut­licher Kennzeichnung des Schadens oder Verlusts, anzuzeigen. Anderenfalls wird vermutet, dass der Schaden bei Ablieferung nicht vorhanden war und die Sendung vollständig übergeben wurde.

6.5

Hermes haftet nicht für die Richtigkeit und Vollständigkeit von Sendungsinhalten.

6.6

Ein Totalverlust der Sendung wird vermutet, wenn eine Sendung nach Übergabe zur Zustellung bei nationaler Zustellung nicht innerhalb von 20 Tagen, international nicht innerhalb von 30 Tagen abgeliefert wurde.

6.7

Ansprüche aus dem Vertrag können unter den gesetzlichen Voraussetzungen entweder durch den Auftraggeber oder den Empfänger in den für den Vertragsschluss zur Verfügung stehenden Sprachen Deutsch oder Englisch jeweils unter Vorlage der Einlieferungsquittung geltend gemacht werden. Durch Erfüllung gegenüber dem Auftraggeber oder dem Empfänger erlischt der Anspruch auch gegenüber dem jeweils anderen.

6.8

Alle Ansprüche des Auftraggebers verjähren gemäß § 439 HGB bzw. bei grenzüberschreitender Beförderung gemäß Art. 32 CMR. Soweit Ansprüche betroffen sind, die nicht den Vorschriften des Frachtvertrages nach dem HGB bzw. bei grenzüberschreitender Beförderung der CMR unterliegen, gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen. Für die Ansprüche aus einer eventuellen deliktischen Haftung von Hermes gelten jedoch die Verjährungsfristen des § 439 HGB bzw. des Art. 32 CMR entsprechend..

6.9

Der Auftraggeber haftet gegenüber Hermes unmittelbar oder aufgrund der Inanspruchnahme seitens Dritter für Schäden, die durch nicht bedingungsgerechte Sendungen entstanden sind. Dies gilt im Falle des Auftrages eines Verbrauchers nur, wenn den Auftraggeber ein Verschulden trifft.

6.10

Sofern der Empfänger im Rahmen einer Zustellung anfallende Zusatzkosten (Zölle, Ein- und Ausfuhrabgaben) nicht entrichtet, hat der Auftraggeber Hermes die Kosten der Rückbeförderung der annahmeverweigerten Sendung zuzüglich angefallener Zusatzkosten zu ersetzen.

6.11

Der Auftraggeber haftet für alle Folgen, die aus einem unzulässigen grenzüberschreitenden Paketversand und Verstößen gegen Aus-, Einfuhr- oder zollrechtliche Bestimmungen entstehen.

7. Datenverarbeitung

7.1

Alle persönlichen Daten werden von Hermes gemäß den gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere dem Bundesdatenschutzgesetz sowie der EU-Datenschutzgrundverordnung, verarbeitet.

7.2

Hermes weist darauf hin, dass Hermes sich zur Erfüllung der ihr obliegenden Leistungen Dritter (Unterauftragnehmer) bedient. Zur Durchführung der mit dem Auftraggeber abgeschlossenen Verträge ist Hermes befugt, persönliche Daten in dem notwendigen Umfang an diese Dritten zu übermitteln.

7.3

Hermes setzt elektronische Mittel zum Nachweis einer ordnungsgemäßen Zustellung ein und speichert deshalb die Daten, die im Zusammenhang mit der Zustellung stehen, z. B. die digitalisierte Form der Unterschrift des Empfängers, Datum und Uhrzeit der Zustellung, zu Nachweiszwecken.

8. Gerichtsstand, Streitbeilegung und Teilwirksamkeit

8.1

Soweit der Auftraggeber Kaufmann ist, ist alleiniger Gerichtsstand für alle etwaigen Streitigkeiten aus und in Zusammenhang mit dem Vertrag Hamburg.

8.2

Im Rahmen des PrivatPaketService nimmt Hermes am Streitbeilegungsverfahren vor der Bundesnetzagentur (Tulpenfeld 4, 53113 Bonn, www.bundesnetzagentur.de) als zuständiger Verbraucherschlichtungsstelle teil.

8.3

Sollte eine der Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, wird hierdurch der Bestand der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

Stand 01.07.2022


Regelungen zur Verpackung und Kennzeichnung

von Sendungen im Rahmen des Hermes PrivatPaketService

1. Anschrift und Absenderangaben auf Sendungen

Jede zur Beförderung an Hermes übergebene Sendung bedarf einer vollständigen Anschrift und Absenderangabe durch den Auftraggeber. Die Anschrift muss so genau und deutlich sein, dass die Sendung ohne Nachforschungen befördert und ausgeliefert werden kann. Sie darf keine Zusätze enthalten, die zu Missverständnissen führen oder die Bearbeitung der Sendung erschweren oder unmöglich machen.

Die Aufschrift muss auf der größten Fläche der Sendung (Aufschriftseite) angebracht sein, wobei die Deutlichkeit durch Angaben, die nicht zur Anschrift gehören, nicht beeinträchtigt werden darf. Bei gebrauchten Verpackungen sind alle missverständlichen Angaben, z. B. alte Adressendaten, zu entfernen.

Die Anschrift muss von oben nach unten geordnet

  • den Namen des Empfängers (ggf. zuzüglich Firmenbezeichnung),
  • die Zustellangaben (Straße und Hausnummer; soweit vorhanden, zuzüglich Nummer des Stockwerks und Wohnungsnummer; bei Firmen die Abteilungsbezeichnung),
  • den Bestimmungsort mit vorangestellter Postleitzahl und
  • bei grenzüberschreitender Beförderung das Bestimmungsland enthalten.

Der Bestimmungsort mit vorangestellter Postleitzahl soll in deutlichem Abstand von den Zustellangaben in der untersten Zeile stehen. Der Bestimmungsort ist ohne Zusätze, die nicht zur offiziellen Ortsbezeichnung gehören, anzugeben. Die Postleitzahl muss stets vollständig angegeben sein.

Die Absenderangabe muss in ihrer Anordnung und in den Bestandteilen der Anschrift entsprechen. Die Absenderangabe darf die Deutlichkeit der Anschrift nicht beeinträchtigen. Zur Sicherheit sind die Anschrift und Absenderangaben zusätzlich auch innerhalb der Sendung zu hinterlegen.

2. Verpackungsbedingungen für Pakete und Hermes Päckchen

2.1 Grundsätzliches

Sendungen sind durch den Auftraggeber stets in einer formstabilen und grundsätzlich quaderförmigen Verpackung sowie nach Inhalt, Art der Versendung und Umfang so sicher zu verpacken, dass eine Beschädigung während des Transportes ausgeschlossen wird und der Inhalt vor Verlust und Beschädigung geschützt ist. Zur Verpackung gehören immer eine geeignete Außenverpackung, eine geeignete Innenverpackung sowie ein sicherer Verschluss.

2.2 Sichere Verpackung

Die Außenverpackung muss dem Inhalt gerecht so beschaffen sein, dass die verpackten Gegenstände nicht herausfallen, keine anderen Sendungen beschädigen und nicht selbst beschädigt werden. Es ist eine ausreichende Innenverpackung vorzusehen und durch Füllstoffe zu ergänzen. Bei transportsensiblen Gegenständen muss die Verpackung auf deren besondere Empfindlichkeit abgestimmt sein, um Eigenart, Menge sowie alle anderen Besonderheiten des jeweiligen Inhaltes im Einzelfall zu berücksichtigen. Die Verpackung muss den Inhalt der Sendung gegen Beanspruchungen, denen sie normalerweise während des Versands ausgesetzt ist (z. B. durch Druck, Stoß, Fall, Vibration oder Temperatureinflüsse), sicher schützen.

2.2.1

Eine Außenverpackung muss grundsätzlich quaderförmig sowie hinreichend form- und druckstabil sein. Sie muss außerdem ausreichend groß bemessen sein, um Platz für den gesamten Inhalt und die notwendigen Innenverpackungsteile zu bieten. Sie darf keinen Rückschluss auf Art und Wert des Gutes zulassen.

2.2.2

Die Innenverpackung muss den Inhalt fixieren und zur Außenverpackung hin und bei mehreren Inhaltsteilen untereinander allseitig polstern. Verkaufs- und Lagerverpackungen sind oftmals nur für den palettierten Versand ausgelegt. Für den Einzelversand sind zusätzliche Verpackungsmaßnahmen (z. B. Formschaum) als Transportverpackung zwingend erforderlich.

2.2.3

Zum Verschließen der Sendungen sind widerstandsfähige Materialien (z. B. reißfeste, selbstklebende Kunststoff-Packbänder oder faserverstärkte Nassklebebänder) zu verwenden, die den Sendungszusammenhalt garantieren. Je schwerer eine Sendung ist, desto widerstandsfähiger muss der Verschluss ausgeführt sein.

2.2.4

Verpackungen oder Verschlüsse dürfen keine scharfen Kanten, Ecken oder Spitzen, z. B. hervorstehende Nägel, Klammern, Holzsplitter oder Drahtenden, aufweisen. Die Verpackung muss das Transportgut vollständig umschließen.

2.3 Sperrgut

Paket- und Päckchensendungen, die nicht quaderförmig sind oder herausragende Teile aufweisen, gelten als Sperrgut. Für Sperrgut wird grundsätzlich ein Aufpreis gemäß der gültigen Preis- und Serviceübersicht erhoben. Ausgenommen hiervon sind die Paketklassen XL und XXL sowie Paketrollen mit einer Länge von max. 100 cm und einem Durchmesser von max. 20 cm.

Hermes transportiert Sperrgut nur innerhalb Deutschlands und ausdrücklich nur im Rahmen des angebotenen Paket- und Päckchenversands. Ausdrücklich vom Sperrgutversand ausgeschlossen sind daher insbesondere folgende Gegenstände:

  • Fahrräder (außer sie sind als Paket verpackt);
  • großes Sportgepäck wie Surfbretter, Golfbags, etc.;
  • flexible, nicht als Reisegepäck verpackte Sporttaschen.

2.4 Zusätzliche Anforderungen für Wein- und Sektflaschen

Die Versandverpackung von befüllten Wein- und/oder Sektflaschen muss zusätzlich zu den in Ziffer 2.1 - 2.3 geregelten Anforderungen in Qualität und Konstruktion so beschaffen sein, dass der verpackte Sendungsinhalt einen Falltest nach DIN EN 22248 auf 6 Flächen und 2 gegenüberliegende Kanten (Bezeichnung nach DIN EN 22206) ohne Schaden übersteht.

Den vorgenannten Bedingungen entsprechende Versandverpackungen sind jedenfalls:

  • die seitens Hermes vertriebenen Hermes-Weinkartonagen; sowie
  • Kartonagen und Gefache, die durch das Prüfinstitut „Hansecontrol“ zertifiziert sind bzw. die der Hermes Prüfrichtlinie 200/1 oder einer gleichwertigen Zertifizierung des Posttechnischen Zentralamtes (PTZ) entsprechen.

Als Flaschentypen übernimmt Hermes nur 0,75 L Schlegel-, Bordeaux-, Burgunder- oder Sektflaschen bzw. 1 L Schlegel- und Bordeauxflaschen zum Transport.

3. Verpackungsbedingungen für Reisegepäck

3.1 Grundsätzliches

Umverpackungen für Reisegepäck sind alle verschließbaren, mit Tragegriffen versehenen Behältnisse wie Koffer, Taschen, Kleider- und Rucksäcke. Um übliche Transportspuren (Kratzer) zu vermeiden, empfiehlt sich hier eine Schutzfolie. Es dürfen keine Gegenstände (Schirme, Spazierstöcke, Fahrradkörbe etc.) außen am Reisegepäck befestigt werden.

3.2 Sichere Verpackung

3.2.1

Das Reisegepäck ist stets abzuschließen und ggf. mit zusätzlichen Schlössern zu sichern.

3.2.2

Transportsensible Bestandteile des Reisegepäcks müssen eine entsprechende bruchstabile, fixierte Innenverpackung vorweisen. Kosmetika und Hygieneartikel sind zusätzlich mit einer Umverpackung zu schützen. Schraubverschlüsse und Kappen sind mit dem vom Hersteller empfohlenen Drehmoment anzuziehen.

Stand 05.02.2019


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