Hole deine Sendung entweder persönlich ab oder berechtige eine Person deiner Wahl zur Abholung deiner Sendung.
Einmalige Vollmacht zur Paketabholung im PaketShop
Wenn du deine Sendung nicht persönlich im PaketShop abholen kannst, so kannst du eine Person deiner Wahl zur Abholung berechtigen. Verwende dafür unseren Vordruck für eine entsprechende Vollmacht zur Paketabholung.
Wichtig:
Die mit der Abholung beauftragte Person muss sich durch Vorlage des eigenen Personalausweises oder Reisepasses ausweisen. Auch ein bundesdeutscher Aufenthaltstitel wird akzeptiert.
Vollmachten werden zudem nicht von allen Online-Versendern akzeptiert wird. Weitere Informationen hierzu findest du im Vollmachtsformular.
Du hast weitere Fragen? Unser Kundenservice beantwortet gerne deine Fragen per E-Mail.